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   LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12   

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https://dejure.org/2013,36832
LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12 (https://dejure.org/2013,36832)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12 (https://dejure.org/2013,36832)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. September 2013 - 7 Sa 1419/12 (https://dejure.org/2013,36832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbeschäftigung eines Chemielaboranten auf der Stelle eines Chemikanten/Pharmakanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75
    Auszug aus LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
    Das Kündigungsschutzgesetz ist vorrangig ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz (vgl. BAG 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39 ).

    45 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - BAGE 9, 131; 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 25. November 1982 aaO; 30. April 1992 - 2 AZR 26/92 - RzK I 11 a Nr. 20 ).

    Im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag ist zu fragen, ob auf Grund des Verhaltens des Arbeitnehmers in der Vergangenheit in Zukunft noch mit einer den Betriebszwecken dienenden weiteren Zusammenarbeit der Parteien zu rechnen ist ( BAG 30. September 1976 aaO; 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - nv. ).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
    Es geht um die Würdigung, ob die zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung in der Tatsacheninstanz gegebenen Umstände eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit noch erwarten lassen ( BAG, Urteil vom 07. März 2002 - 2 AZR 158/01 -, juris ).

    Wegen dieser allgemein zu beachtenden Grundsätzen wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 07. März 2002 - Az. 2 AZR 158/01 ergänzend Bezug genommen.

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

    Auszug aus LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
    Allerdings war die Erwägung, dass es insbesondere während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen mitbestimmend ( BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 mit Anmerkung Herschel; 14. Mai 1987 aaO ).

    45 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - BAGE 9, 131; 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 25. November 1982 aaO; 30. April 1992 - 2 AZR 26/92 - RzK I 11 a Nr. 20 ).

  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92

    Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen -

    Auszug aus LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
    Das Kündigungsschutzgesetz ist vorrangig ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz (vgl. BAG 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39 ).

    Da hiernach eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur ausnahmsweise in Betracht kommt, sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen ( BAG 14. Mai 1987 aaO; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 30; 14. Januar 1993 aaO; APS-Biebl § 9 KSchG Rn. 49; KR-Spilger aaO, § 9 KSchG Rn. 52; Keßler NZA-RR 2002, 1, 7 ).

  • BAG, 29.03.1960 - 3 AZR 568/58

    Kündigung - Auflösungsantrag - Bemessung der Abfindung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
    45 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - BAGE 9, 131; 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 25. November 1982 aaO; 30. April 1992 - 2 AZR 26/92 - RzK I 11 a Nr. 20 ).

    Es ist eine rückschauende Bewertung dieser Gründe vorzunehmen, später eingetretene Umstände sind grundsätzlich nicht mehr einzubeziehen (vgl. schon BAG 29. März 1960 aaO ).

  • LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 800/11

    Verwirkung - Wirksamkeit einer Schriftsatzkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
    In jenem Verfahren hat das Bundesarbeitsgericht die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 06. Februar 2012 - 7 Sa 800/11 - zugelassen, mit dem die Klage des Klägers gegen eine Kündigung der Beklagten vom 15. Dezember 2006 zum 30. Juni 2007 abgewiesen wurde.

    Nach dem Urteil der erkennenden Kammer im Parallelverfahren 7 Sa 800/11 endete das Arbeitsverhältnis auf Grund der Kündigung der Beklagten vom 15. Dezember 2006 jedenfalls am 30. Juni 2007, sodass die Abfindung in Höhe der bis dahin noch zu zahlenden Vergütung festzusetzen war.

  • BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 204/82
    Auszug aus LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
    Im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag ist zu fragen, ob auf Grund des Verhaltens des Arbeitnehmers in der Vergangenheit in Zukunft noch mit einer den Betriebszwecken dienenden weiteren Zusammenarbeit der Parteien zu rechnen ist ( BAG 30. September 1976 aaO; 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - nv. ).
  • LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 801/11

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
    Mit Urteil vom 06. Februar 2012 - 7 Sa 801/11 -, wegen dessen Inhalt auf Bl. 1079 - 1084 d.A. verwiesen wird, hat die erkennende Kammer die Berufung der Beklagten auf deren Kosten zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

    Auszug aus LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
    Da hiernach eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur ausnahmsweise in Betracht kommt, sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen ( BAG 14. Mai 1987 aaO; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 30; 14. Januar 1993 aaO; APS-Biebl § 9 KSchG Rn. 49; KR-Spilger aaO, § 9 KSchG Rn. 52; Keßler NZA-RR 2002, 1, 7 ).
  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Leiters der Innenverwaltung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12
    45 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - BAGE 9, 131; 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 25. November 1982 aaO; 30. April 1992 - 2 AZR 26/92 - RzK I 11 a Nr. 20 ).
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsurteil - Rechtskraft

    Durch ein mittlerweile rechtskräftig gewordenes Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 16. September 2013 (- 7 Sa 1419/12 -) wurde das Arbeitsverhältnis der Parteien auf Antrag der Beklagten gegen Zahlung einer Abfindung zum 31. März 2007 aufgelöst.
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